Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Florian Kessler GmbH für IT-Beratungs- und Dienstleistungen
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Florian Kessler GmbH, Flachfeldstr. 16, 82399 Raisting, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 309174 (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Angebote des Auftragnehmers, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wird.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Bei Abweichungen zwischen dem jeweiligen Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Infrastrukturarchitektur, Cloud-Strategie, Migrationsplanung, technische Evaluierung, Dokumentation und Projektsteuerung. Einzelne Angebote können darüber hinaus konkrete Liefergegenstände vorsehen.
(2) Einzelne Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage individueller Angebote des Auftragnehmers vereinbart. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande.
(3) Jedes Angebot bildet einen eigenständigen, in sich abgeschlossenen Vertrag auf Grundlage dieser AGB. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen wird durch diese AGB nicht begründet.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich und selbständig. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit, seines Arbeitsortes und seiner Arbeitsmethoden frei.
(2) Der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung. Eine Eingliederung in die betriebliche Organisation des Auftraggebers findet nicht statt.
(3) Der Auftragnehmer setzt eigene Arbeitsmittel und Werkzeuge ein, insbesondere eigene IT-Geräte, Softwarelizenzen und Kommunikationsmittel. Soweit der Auftraggeber für die Leistungserbringung den Zugang zu bestimmten Systemen oder Werkzeugen bereitstellt, begründet dies kein Weisungsrecht und keine Eingliederung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise durch qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für andere Auftraggeber tätig zu sein. Eine Exklusivität besteht nicht.
§ 4 Beauftragung und Laufzeit
(1) Jedes Angebot benennt den konkreten Leistungsgegenstand, den Leistungszeitraum und die Vergütung. Darüber hinaus kann das Angebot Meilensteine, Leistungsziele oder konkrete Liefergegenstände mit Abnahmekriterien vorsehen.
(2) Soweit das Angebot Liefergegenstände mit Abnahmekriterien vorsieht, erklärt der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart ist. Beanstandungen sind konkret und in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung, gilt der Liefergegenstand als abgenommen.
(3) Angebote sind grundsätzlich befristet. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Folgebeauftragungen bedürfen eines neuen, eigenständigen Angebots.
(4) Jede Partei kann einen laufenden Auftrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(5) Sämtliche Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie kann als Pauschalvergütung, Tagessatz oder auf Stundenbasis vereinbart werden.
(2) Sofern eine zeitbasierte Vergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung auf Basis der im Angebot vereinbarten Konditionen. Der Auftragnehmer stellt auf Anforderung eine summarische Tätigkeitsübersicht zur Verfügung.
(3) Rechnungen werden monatlich oder nach Abschluss des Auftrags gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abstimmung und Entscheidungsfindung befugt ist.
(3) Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Vergütung von Zusatzaufwand, der aufgrund unterlassener oder unzureichender Mitwirkung entsteht, auf Basis der vereinbarten Sätze verlangen.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während und nach Beendigung der Zusammenarbeit geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, dem Empfänger bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
(3) Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, daß seine zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und Dritten sich vor der Weitergabe vertraulicher Informationen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Regelung verpflichtet haben.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Angebots erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Vorbestehende Werkzeuge, Methoden, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers (Pre-existing IP) verbleiben beim Auftragnehmer. Soweit diese in Arbeitsergebnisse einfließen, erhält der Auftraggeber hieran ein einfaches Nutzungsrecht.
(3) Open-Source-Komponenten, die in Arbeitsergebnisse einfließen, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über verwendete Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen.
(4) Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung im jeweiligen Angebot.
(5) Nutzungsrechte gemäß Abs. 1 und 2 entstehen erst mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Angebot vereinbarten Vergütung.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen.
(2) Die Haftung für Schäden, die vom Auftragnehmer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers unabhängig vom Grad des Verschuldens der Höhe nach unbegrenzt.
(4) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut, haftet der Auftragnehmer, sofern keiner der in Abs. 2 bis 4 genannten Fälle vorliegt, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(6) Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.
(7) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, daß es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, daß verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 10 Datenschutz
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(2) Bei Hinzuziehung von Dritten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer erforderlichenfalls seinerseits entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit seinen Subunternehmern ab.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.